Vorstand gem. § 26 BGB: Vorsitzender, zwei stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeister. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand kann bis zu einer Höhe von 500,00 EUR Zuwendungen und Ausgaben nach § 2 der Satzung ohne Beschluss durch die Mitgliederversammlung tätigen.