| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der stellvertretenden Schriftführerin, dem/der Kassenwart/in, dem/der stellvertretenden Kassenwart/in, dem/der Hüttenwart/in, dem/der stellvertretenden Hüttenwart/in, dem/der Wanderwart/in, dem/der stellvertretenden Wanderwart/in, dem/der Jugendwart/in und dem/der stellvertretenden Jugendwart/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. |