Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.