Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand kann Handlungen ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung nur vornehmen, die einen Wert von 10.000,00 € nicht überschreiten.