Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 2.500,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Vorstands.