Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus ein bis drei Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.