Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Schatzmeister und der Schriftführer vertreten gemeinsam.