Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 1.500,00 EUR bedürfen der Zustimmnung der Mitgliederversammlung, sofern sie nicht nur in der Erfüllung einer Verbindlichkeit bestehen.