Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Präsident*in, dem/ der Vizepräsident*in, dem/der Sekretär*in und dem/der Schatzmeister*in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Präsident*in oder der/die Vizepräsident*in vertreten den Verein gemeinsam.