Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter; dem Geschäftsführer, zugleich stellvertretender SLG-Leiter; dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter dem SLG-Leiter, gemeinschaftlich vertreten.