Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden für Finanzen. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte ab einem Wert von 1.000,00 EUR bedürfen der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder.