Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Jugendwart. Der 1. und 2. Vorsitzende sind für Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 10.000,00 EUR jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für allen anderen Geschäfte ist Gesamtvertretung erforderlich.