Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.