Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeweils zwei der weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt.