Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorstizende und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Einzelverfügungen in einer Höhe ab 5.000,00 EUR bedürfen der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.