Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassen- und Schriftwart und der Jugendfeuerwehrwart. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstnadsmitglied vertreten.