Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Für Rechtshandlungen mit einem Wert von mehr als 3.000,00 Euro bedarf es der Zustimmung aller drei Vorstandsmitglieder.