Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Zu Rechtsgeschäften, welche dem Erwerb oder die Veräußerung bzw. Verpfändung von Immobilien zum Gegenstand haben, zur Aufnahme von Anleihen sowie Pachtungen und Verpachtungen über einen fünfjährigen Zeitraum hinaus oder außerordentliche, den Betrag von 400 EUR übersteigenden einmaligen Ausgaben bedarf der Vorstand der Bevollmächtigung der Mitgliederversammmlung.