Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Beisitzer, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer. Der Verein wird im Rechtsverkehr durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, wobei ein Vorstandsmitglied der Vorsitzende oder der Stellvertreter sein muss.