Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus bis zu 7 Mitgliedern: der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in, der/dem Protokollführer/in und bis zu 3 Beisitzern/Beisitzerinnen. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich berechtigt, wobei einer der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende sein muss.