Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 150,00 Euro sowie bei Vereinsregisterangelegenheiten, im übrigen wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.