Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich oder außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten.