Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Beisitzer/in. Der/Die Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Der/Die stellvertretende Vorsitzende und der/die Beisitzer/in vertreten den Verein gemeinsam.