Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Pressesprecher, dem stellvertretenden Pressesprecher, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam sind vertretungsberechtigt, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1.500,- EUR (Eintausendfünfhundert) sind für den Verein nur verbindlich, wenn die schriftliche Zustimmung des Beirats vorliegt.