Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam sind vertretungsberechtigt. Bei Ausgaben im Wert bis zu 200,- Euro kann der/die Vorsitzende allein entscheiden. Bei Ausgaben von 200,- Euro bis 400,- Euro entscheidet der /die Vorsitzende gemeinsam mit dem /der KassenwartIn. Höhere Ausagaben bedürfen eines Beschlusses der ordnungsgemäß einberufenen Vorstandssitzung.