Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem /der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der SchatzmeisterIn. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam sind vertretungsberechtigt. Der Vorstand kann ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung Ausgaben nur bis zur Höhe von 500,- Euro und nur aus Guthaben tätigen.