| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes der vorgenannten Vorstandsmitglieder ist befugt, den Verein allein zu vertreten. Zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist insoweit in seiner Vertretungsmacht beschränkt. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Bei Stimmengleichheit im Vorstand entscheidet der Vorsitzende. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 15.02.1992 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Satzung Blatt 16 - 21 der Akten |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 30.06.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.06.2006. |
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