Vereinsregister des Amtsgerichts Göttingen
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 1
VR 1976
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
VOLLEYBALL VEREIN FELIX-KLEIN e.V.
b)
Göttingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer,
dem Schriftführer und dem Jugendwart. Je zwei der
vorgenannten Vorstandsmitglieder sind befugt, den
Verein gemeinsam zu vertreten. Rechtsgeschäfte des
Vorstandes, die Ausgaben des Vereins von mehr als
3.000,00 DEM zum Gegenstand haben, sind nur
wirksam, wenn die Mitgliederversammlung zugestimmt
hat. Der Vorstand ist insoweit in seiner Vertretungsmacht
beschränkt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei
Stimmengleichheit im Vorstand entscheidet der
Sitzungsleiter.
b)
1. Vorsitzender:
Meyer, Wilfried, Lehrer, Göttingen
2. Vorsitzender:
Möller, Jochen, Lehrer, Friedland
Kassiererin:
Juraschek, Brunhilde, Lehrerin, Göttingen
Schriftführer:
Juraschek, Klaus, Lehrer, Göttingen
Jugendwart:
Lahme, Leo, Lehrer, Göttingen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.11.1991.
a)
08.06.2006
Meißner
b)
Satzung Blatt 16 - 22 der Akten
Tag der ersten Eintragung:
21.02.1992
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.06.2006.
2
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer,
dem Schriftführer, dem Sportwart und dem Jugendwart.
Je zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder sind
befugt, den Verein gemeinsam zu vertreten.
Rechtsgeschäfte des Vorstandes, die Ausgaben des
Vereins von mehr als 3.000,00 DEM zum Gegenstand
haben, sind nur wirksam, wenn die
Mitgliederversammlung zugestimmt hat. Der Vorstand ist
insoweit in seiner Vertretungsmacht beschränkt. Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit
im Vorstand entscheidet der Sitzungsleiter.
a)
15.06.2006
Meißner
b)
Im Zuge der Umschreibung der
Registerkarte auf EDV wurde die
Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 3
a) von Amts wegen berichtigt am
15.06.2006.
Abruf vom 26.12.2024