Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schrifführer, dem Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzern. Der 1. Vorsitzende und/oder der 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.