Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (= dem Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Werlaburgdorf) und dem stellvertretenden Vorsitzenden (= dem stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Werlaburgdorf). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.