Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Dazu gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie der Kassenwart. Der Vorsitzende sowie der Stellvertreter vertreten den Verein allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind nur zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter vertretungsberechtigt.