Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem 4. Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss.