Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und maximal drei Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.