Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (= dem jeweiligen Ortsbrandmeister für Warmenau), dem stellvertretenden Vorsitzenden (= dem jeweiligen stellvertretenden Ortsbrandmeister für Warmenau), dem Kassenwart und dem Protokollführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.