Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten den Verein jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.