Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.