Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus mindestens 5, höchstens 6 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer sowie bis zu 2 Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende oder der Kassenführer sein muss.