Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und "kraft Amtes" aus der Domina oder einem Mitglied des Konventes des Klosters Marienberg, Helmstedt. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.