Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftwart, dem Leiter der Altersabteilung, dem Jugendfeuerwehrwart und dem Kinderfeuerwehrwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende sein muss.