Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden jeweils einzeln oder durch den Schatzmeister gemeinsam mit dem Schriftführer vertreten.