Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie aus weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung bestimmt werden. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt, die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.