Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzvorstand, dem stellvertretenden Finanzvorstand, dem Leiter des Instituts für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation, dem stellvertretenden Leiter des Instituts für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.