Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schatzmeister, Schriftführer und Leiter Öffentlichkeitsarbeit. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten die Vorstandsmitglieder mehrheitlich.