Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Vorstand Finanzen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.