Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, die/der. stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/in und der/die Protokollführer/in Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der/die Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende sein muss.