Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam; davon eine/r der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende.