Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende (zugleich SLG-Leiter), der Geschäftsführer (zugleich stellvertretender SLG-Leiter), der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende (= SLG-Leiter).