Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei einer der beiden jeweils entweder der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.