Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/in, der/die Protkollführer/in, der/die Spielmannzugsleiter/in und ein/e Beisitzer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende sein muss.