Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (zugleich SLG-Leiter), dem Geschäftsführer (zugleich stellvertretender SLG-Leiter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils der SGL-Leiter vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.